Die Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 26.06.2020 bis zum 31.10.2020 verlängert wurde.
31. Aug 2020
Hier können Sie die Landesverordnung direkt abrufen.