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Die Landesverordnung über Neu- und Wiederaufnahmen sowie zu Besuchs- und Ausgangsrechten in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 26.06.2020 bis zum 31.10.2020 verlängert wurde.

Vorlesen

31. Aug 2020

Hier können Sie die Landesverordnung direkt abrufen.

https://msagd.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/Erste_AEnderungsverordnung_zur_LVO_Neu-_und_Wiederaufnahme_____4_u._5_LWTG.pdf